Wer bezahlt die Tagesmutter oder den Tagesvater?

Das Jugendamt übernimmt den Großteil der Kosten für die Kindertagespflege, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Das Jugendamt übernimmt die größten Kosten, wenn Folges zutrifft:
Der Betreuungsbedarf muss mindestens 21,5 Stunden pro Monat bzw. 5 Stunden pro Woche umfassen
ab 3 Jahren ist die Erwerbstätigkeit oder Ausbildung, Schule, Studium, Fortbildung der Eltern Voraussetzung
auf eine Förderung für Kindern zwischen 1 und 3 Jahren haben Sie einen rechtlichen Anspruch unabhängig Ihrer Erwerbstätigkeit

Genauere Infos finden sie im Merkblatt des Kreisjugendamtes.

Ihr Kostenbeitrag

Eltern bezahlen einen Kostenbeitrag an das Jugendamt, der von 3 Faktoren abhängig ist:
Anzahl der Betreuungsstunden
Höhe des Einkommens
Alter des Kindes (U3 oder Ü3)

Hier finden Sie die aktuelle Kostenbeitragstabelle. Die Formulare zur Kostenübernahme gibt es zum Download direkt beim

Kreisjugendamt
Winnender Straße 30/1
71334 Waiblingen
Tel. 07151 / 501-0

Die Betreuungskosten sind steuerlich absetzbar.

Kontakt aufnehmen

Wenden Sie sich an unser Team

Unser engagiertes Team von pädagogischen Fachkräften steht Ihnen bei allen Fragen und Anliegen zur Kindertagespflege gerne zur Verfügung. Egal, ob Sie Fragen zur Kinderbetreuung oder Qualifizierung zur Tagesmutter oder zum Tagesvater haben.
Kontaktformular

Kontakt Informationen

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 11.30 Uhr.

Die E-Mailadresse info@tamue.de wird täglich (auch am Wochenende) abgerufen und bearbeitet. In dringenden Fällen sollten Sie diese E-Mailadresse benutzen.
Brunnenstraße 18
73642 Welzheim